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Das Weinlog
19.09.04 @ 18:05
Verbotene "présence féminine"
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Vor einigen Monaten wurde das „Bureau Interprofessionnel des Vins de Bourgogne” (eine regionale Organisation zur Förderung des Weinbaus, der Weinerzeugung und zur Vermarktung) in letzter Instanz verurteilt, mit einer Werbekampagne gegen das seit 1992 in Kraft stehende „loi Evin” verstoßen zu haben.
Dieses Gesetz schränkt die Werbung und Vermarktung von Tabakwaren und Alkohol massiv ein und verpflichtet u.A. Werbeaussagen auf genau festgelegte technische Daten (Alkoholgehalt, Ursprungsgebiet, etc.) zu reduzieren.
Da es wenig Sinn ergibt, bei Werbung für Wein aus einer Region einen Alkoholgehalt anzugeben glaubte das BIVB durch eine Serie von schwärmerischen „Révélations” (Offenbarungen) über rote und weiße Burgunder und die Abbildung nur teilweise sichtbarer (wohlverhüllter) Frauengestalten (siehe z.B.: intermillesimes.u-bordeaux4.fr/pubBIV1.gif ) neue Burgundertrinker gewinnen zu können.
Doch hier wurde die Rechnung ohne die Gerichte gemacht, die insbesondere durch die „vielsagende Sprache” und die „feminine Präsenz” einen volksgesundheitgefährdenden Verstoß gegen das loi Evin als gegeben ansahen.
Ähnliches wird der Werbekampagne für Bordeaux widerfahren, die mit dem Slogan „buvon moins – buvons meilleur” (lasst uns weniger trinken – lasst uns Besseres trinken) und einer jungen Dame, die - horribile dictu – ein Weinglas in der Hand hält zu werben versuchte.
Doch in der Zwischenzeit (und das ist der aktuelle Anlass meines Postings) gibt es eine Gegenbewegung, die versucht in der Herbstsession des französischen Parlaments das „loi Evin” selbst abzuändern und sogar im Rahmen der EU versucht, Wein in den Rang eines Lebensmittels zu erheben.
Auch sollen in Frankreich (ähnlich wie in Spanien) per Gesetz Wein und Weingärten als untrennbar mit der französischen Kultur festgeschrieben werden. (In einer – nicht repräsentativen - Onlineumfrage haben sich dafür immerhin 58% gegen 34% der Teilnehmer ausgesprochen.)
Durch diese Maßnahmen wollen die Betreiber die Möglichkeit erhalten, in zukünftigen Werbeaussagen auch auf das Genusspotential und die gesundheitsfördernde Wirkung moderaten Weinkonsums hinzuweisen und so (das ist wohl das primäre Ziel) den Absatz zu steigern.
Wie nicht anders zu erwarten hat diese Initiative auch Bewahrer der bisherigen Regelung auf den Plan gerufen und die Fehde ist entbrannt. Wir werden sehen.
Dazu wäre noch festzuhalten, dass aktuelle Untersuchungen aussagen, dass das loi Evin zwar dazu beigetragen hat, dem Rauchen etwas entgegenzusetzen, bei der Alkoholismusprävention jedoch kaum positive Effekte zu beobachten waren.
--- 04.09.18 @ 20:56
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